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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKlärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren 

Klärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 17.05 vom 25.07.2006

Rechtsgebiete:ArbGG, NWPersVG
Schlagworte:Klärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, Aussetzung des Verfahrens, Gewerkschaft im personalvertretungsrechtlichen Sinne, personalvertretungsrechtliche Aufgaben und Befugnisse von Gewerkschaften, Berufsverbände
Stichwort:Klärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren
Leitsatz:1. Wird im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren über die Gewerkschaftseigenschaft gestritten, ist das Verfahren nicht gemäß § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG auszusetzen.

2. Eine Gewerkschaft im Sinne des nordrhein-westfälischen Personalvertretungsrechts muss über hinreichende Durchsetzungskraft jedenfalls in personalvertretungsrechtlichen Zusammenhängen verfügen; solches ist bei mitgliederschwachen Verbänden zu verneinen, wenn diese nicht wenigstens über Personalratsmandate in einer nennenswerten Zahl von Dienststellen verfügen.

3. Ein Berufsverband, dem nach Maßgabe von § 125 NWPersVG die personalvertretungsrechtlichen Aufgaben und Befugnisse von Gewerkschaften zustehen, muss nicht selbst die Anforderungen an den personalvertretungsrechtlichen Gewerkschaftsbegriff erfüllen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 17.05




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