JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kläranlage
| Rechtsgebiete: | AbwAG, LAbwAG |
| Schlagworte: | Abgabe, Abgabenrecht, Abgabepflicht, Abwasser, Abwasserabgabe, Abwasserabgabenrecht, Abwasseranlage, Abwasserbehandlungsanlage, Abwassereinleitung, Einleitung, Entwässerung, Gewässer, Investition, Investitionsaufwendung, Investitionskosten, Kläranlage, Kosten, Lenkungsfunktion, Mischwasser, Mischwasserkanalisation, Mischwassersystem, Niederschlagswasser, Niederschlagswasserabgabe, Schadstoff, Schadstoffrecht, Schmutz, Schmutzfracht, Schmutzwasser, Schmutzwasserabgabe, Regen, Regenüberlauf, Regenüberlaufbecken, Verrechnung, Vorfluter |
| Stichwort: | Kläranlage |
| Leitsatz: | Bei einer Mischwasserkanalisation können Investitionsaufwendungen für Regenüberlaufbecken auch mit der Schmutzwasserabgabe verrechnet werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10366/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG LSA |
| Schlagworte: | Abwasserabgabe, Einleiter, Betreiber, Abwasseranlage, Sachherrschaft, Kläranlage, Campingplatz, Strandbad, Erbbaupachtvertrag, Scheingeschäft |
| Stichwort: | Kläranlage |
| Leitsatz: | Offen bleiben kann, ob es für die Stellung des Benutzers der Einrichtung als Gebührenschuldner tatsächlich zwingend erforderlich ist, dass sich dies eindeutig aus der Satzung ergeben muss, wenn der Eigentümer des Grundstücks in der Satzung als Gebührenschuldner bestimmt worden ist (so wohl auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. II, § 6 Rdnr. 718b). Auf Grund der Regelung des § 5 Abs. 5 Satz 1 und 2 KAG LSA kann nur der dinglich Nutzungsberechtigte in dieser Rechtsposition unmittelbar in der Satzung als Gebührenschuldner bestimmt und herangezogen werden, nicht aber der obligatorisch Nutzungsberechtigte. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 431/06 | |
| Rechtsgebiete: | AbwAG |
| Schlagworte: | Abwasserabgabe, Einleiter, Betreiber, Abwasseranlage, Sachherrschaft, Kläranlage, Campingplatz, Strandbad, Erbbaupachtvertrag, Scheingeschäft |
| Stichwort: | Kläranlage |
| Leitsatz: | Zur Prüfung der Einleitereigenschaft i.S.d. § 9 Abs. 1 AbwAG bei dem Betrieb eines Campingplatzes/Strandbades mit einer Kläranlage auf Grund eines Erbbaupachtvertrages. Der Betreiber der Kläranlage, der auf Grund seiner Sachherrschaft in der Lage ist, andere von der Benutzung auszuschließen, ist grundsätzlich allein für die durch die Anlage vermittelte Einleitung verantwortlich. Ob eine Dritten zuzurechnende und ohne entsprechende Befugnis vorgenommene vereinzelte Einleitung über die Anlage bei der Festsetzung der Abwasserabgabe zu berücksichtigen ist, ist eine von der personellen Zuordnung als Einleiter getrennt zu behandelnde Frage (vgl. dazu Köhler/Meyer, AbwAG 2. A., § 9 Rdnr. 14). |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 21/06 | |
| Rechtsgebiete: | KAG LSA, WG LSA |
| Schlagworte: | Einrichtung, Abwasserbeseitigungskonzept, Kläranlage, Provisorium |
| Stichwort: | Kläranlage |
| Leitsatz: | Voraussetzung für die Herstellung einer öffentlichen leitungsgebundenen Einrichtung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA zur Abwasserentsorgung ist die Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzepts durch die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Eine Widmung von Anlagen oder Anlagenteilen als öffentliche Einrichtung, der Erlass einer Abgabensatzung, die Erhebung von Abgaben oder auch die Wiedergabe des Planungswillens der Körperschaft in Einzelunterlagen können ein Abwasserbeseitigungskonzept nicht ersetzen und stellen lediglich Indizien für das Vorhandensein eines solchen Konzeptes dar. Offen bleibt, ob das Abwasserbeseitigungskonzept für das gesamtes Gebiet der Körperschaft aufgestellt werden muss oder ob zumindest bis Inkrafttreten des § 151 Abs. 4 WG LSA i.d.F. der Bekanntmachung vom 12. April 2006 auch die Aufstellung eines Konzeptes für einen Gebietsteil und eine auf diesen Teil beschränkte Einrichtung möglich war. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 384/06 | |
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