Zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Beschlussfassung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im Rahmen einer medienrechtlichen Beanstandung nach Art. 14 Abs. 1 JMStV.
Hier: Unzulässigkeit von Angeboten, die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden.
Zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Beschlussfassung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im Rahmen einer medienrechtlichen Bestandung nach § 14 Abs. 1 JMStV.
Hier: Unzulässigkeit von Angeboten, die gegen die Menschenwürde verstoßen, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 JMStV).