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Kirchlicher Genehmigungsvorbehalt für kirchliche Arbeitsverträge

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 Sa 1324/02 vom 12.06.2003

Rechtsgebiete:VermVerwG NRW, Synodalstatuten der Diözese Essen, BGB, KSchG
Schlagworte:Kirchlicher Genehmigungsvorbehalt für kirchliche Arbeitsverträge, Kündigung eines Kirchenmusikers in der Probezeit
Stichwort:Kirchlicher Genehmigungsvorbehalt für kirchliche Arbeitsverträge
Leitsatz:1) § 21 VermVerwG NRW stellt eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für kirchliche Genehmigungsvorbehalte dar, nach denen Arbeitsverträge kirchlicher Arbeitnehmer der Genehmigung des zuständigen Bistums bedürfen.

2) Die Kündigung eines Kirchenmusikers in der Wartezeit des § 1 KSchG ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich i. S. d. § 242 BGB, weil sie wegen einer Wiederverheiratung nach vorhergehender Scheidung des Mitarbeiters erfolgt ist. Dies gilt auch dann, wenn er vor Arbeitsbeginn nicht entsprechend der "Grundordnung der Katholischen Kirche für den kirchlichen Dienst im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" befragt worden ist.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 1324/02




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