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Kirchensteuer als Sonderausgabe

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BFH – Urteil, X R 46/07 vom 02.09.2008

Rechtsgebiete:AO, EStG
Schlagworte:Kirchensteuer als Sonderausgabe - Kirchensteuerabzug vom Arbeitslohn ohne Rechtsgrund - Erstattungsüberhang als rückwirkendes Ereignis
Stichwort:Kirchensteuer als Sonderausgabe
Leitsatz:Die Erstattung von Kirchensteuer ist insoweit ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, als sie die im Jahr der Erstattung gezahlte Kirchensteuer übersteigt (Anschluss an BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 XI R 10/04, BFHE 207, 28, BStBl II 2004, 1058).
Volltext: BFH - Urteil, X R 46/07




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