JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kirchengemeinde
| Rechtsgebiete: | BauGB, GG |
| Schlagworte: | Abwägungsmangel, Alternativenprüfung, Begründung (Bebauungsplan), Eigentum, Erforderlichkeit, Parkplatz, Verkaufsbereitschaft |
| Stichwort: | Kirchengemeinde |
| Leitsatz: | 1. Eine Bauleitplanung ist im Zweifel im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich, wenn die Gemeinde ein akutes städtebauliches Problem aufgreifen will, aber kein Konzept dafür aufweisen kann, wie die deutlich manifestierte mangelnde Verkaufsbereitschaft des Eigentümers des dafür benötigten Grundstücks zu überwinden wäre. 2. Zu den nach § 2a BauGB in der Begründung zum Bebauungsplan darzulegenden Auswirkungen gehört bei der "Wegplanung" eines Wohn- und Geschäftshauses zugunsten eines Parkplatzes auch der Umstand, dass damit die Nutzungsvorstellungen eines neuen Eigentümers konterkariert werden. 3. Unbeschadet des § 214 Abs. 1 Nr. 3 BauGB können erhebliche Defizite der Planbegründung den Schluss auf Abwägungsmängel rechtfertigen. Eine Bagatellisierung der Inanspruchnahme privaten Eigentums in der Planbegründung und in der als Abwägungsgrundlage gefertigten Stellungnahme zu den Einwendungen des betroffenen Eigentümers lässt darauf schließen, dass die Gemeinde von einer (im Sinne von BVerfGE 18, 85, 92) grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Bedeutung des Eigentumsgrundrechts ausgegangen ist. 4. In solchen Fällen bedarf es keines weiteren Beleges mehr, dass der Abwägungsmangel im Sinne von § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 9/06 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, BGB, ArbGG, ZPO, BetrVG, TVöD, KSchG |
| Schlagworte: | Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Auflösungsantrag - Beschäftigungsanspruch |
| Stichwort: | Kirchengemeinde |
| Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 Sa 691/08 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG, GG, EMRK, Richtlinie 2004/83/EG |
| Schlagworte: | Vorliegen einer Verfolgung im Sinne des Flüchtlingsrechts durch Einschränkung der Religionsfreiheit in China, Schwerwiegende Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts im Sinne des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2004/83/EG durch Eingriff in den Kernbereich der Religionsfreiheit |
| Stichwort: | Kirchengemeinde |
| Leitsatz: | 1. Auch unter Geltung der Richtlinie 2004/83/EG führt nicht jede Einschränkung der Religionsfreiheit zu einer Verfolgung im Sinne des Flüchtlingsrechts. Ob eine Maßnahme an die Religion als Verfolgungsgrund anknüpft, ergibt sich aus Art. 10 der Richtlinie; Art. 9 der Richtlinie ist dagegen zu entnehmen, welches Rechtsgut in welchem Ausmaß geschützt ist. 2. Ein Eingriff in den Kernbereich der Religionsfreiheit stellt eine schwerwiegende Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts im Sinne des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie dar. Ob und unter welchen Voraussetzungen hierunter auch religiöse Betätigungen in der Öffentlichkeit fallen, stellt eine gemeinschaftsrechtliche Zweifelsfrage dar, die letztlich vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu klären ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 51.07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Tatsachenbehauptung, Meinungsäußerung, Werturteil, Kritik, Presse |
| Stichwort: | Kirchengemeinde |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 16 U 170/08 | |
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