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Kindesdwohlprüfung

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 WF 158/02 vom 15.08.2002

Rechtsgebiete:FGG
Schlagworte:Umgangsrecht, Vollstreckungsverfahren, Kindesdwohlprüfung
Stichwort:Kindesdwohlprüfung
Leitsatz:Das Verfahren nach § 33 FGG eignet sich nicht dazu, die Ausgangsentscheidung zum Umgangsrecht auf Kindeswohlgesichtspunkte zu überprüfen. Dies kann im Verfahren nach § 52a FGG erfolgen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 WF 158/02




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