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Kindertagesstätten

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMBURG – Beschluss, 7 TaBV 2/07 vom 02.08.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Kindertagesstätten, Sozialeinrichtungen
Stichwort:Kindertagesstätten
Leitsatz:Bei der Frage, ob es sich bei den von einem Unternehmen betriebenen Kindertagesstätten um eine Sozialeinrichtung i.S. des § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG handelt, steht es dem sozialen Zweck der Einrichtung nicht entgegen, wenn Kinder nicht betriebsangehöriger Eltern als gleichberechtigte Nutzer der Kindertagesstätten zugelassen sind, sofern der Zweck und das äußere Erscheinungsbild der Kindertagesstätten dafür sprechen, dass der Wirkungsbereich sich auf das Unternehmen der Arbeitgeberin beschränkt, weil die Kindertagesstätten deren Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen gewidmet sind.
Volltext: LAG-HAMBURG - Beschluss, 7 TaBV 2/07



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 L 5.06 vom 08.02.2006

Rechtsgebiete:VwGO, SGB VIII
Schlagworte:Elternbeiträge, Kindertagesstätten, Gerichtskostenfreiheit
Stichwort:Kindertagesstätten
Leitsatz:Streitigkeiten über Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten sind ungeachtet ihres abgabenrechtlichen Charakters auch Streitigkeiten aus dem Sachgebiet des (Kinder- und) Jugendhilferechts und deshalb gerichtskostenfrei.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 L 5.06

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 19.99 vom 27.01.2000

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Angebote der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, Bedarf, Vorhaltung von Plätzen in Tageseinrichtungen nach -, Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, Kinderkrippen, Übernahme von Teilnahmebeiträgen für -, Kindertagesstätten, Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung in -, Teilnahmebeiträge, Übernahme von - für Kindertagesstätten, Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Kindertagesstätten.
Stichwort:Kindertagesstätten
Leitsatz:Leitsätze:

Die Übernahme von Beiträgen wegen Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (hier: Kinderkrippen) setzt nach § 90 Abs. 3 SGB VIII F. 1993 eine erzieherische Erforderlichkeit der Jugendhilfe nicht (mehr) voraus; bei Selbstbeschaffung eines Krippenplatzes bei einem freien Träger durch die Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung der Beitragsübernahme, daß die für entsprechende Angebote des Jugendhilfeträgers geltenden Bedarfskriterien erfüllt sind.

Der Begriff des "Bedarfs" i.S. von § 24 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII (F. 1993) ist nicht im Sinne einer faktischen Nachfrage, sondern normativ unter Berücksichtigung der Planungsverantwortung des zuständigen Jugendhilfeträgers zu bestimmen.

Urteil des 5. Senats vom 27. Januar 2000 - BVerwG 5 C 19.99 -

I. VG Hannover vom 12.03.1996 - Az.: VG 3 A 2382/94.Hi -
II. OVG Lüneburg vom 25.02.1998 - Az.: OVG 4 L 2781/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 19.99


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