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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKkinderreiche Beamte 

kinderreiche Beamte

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10502/08.OVG vom 05.12.2008

Die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, S. 300) gilt auch für kinderreiche Versorgungsempfänger. Auch in diesem Fall ist bei der Ermittlung der Einkünfte von dem Endgrundgehalt eines aktiven Beamten der entsprechenden Besoldungsgruppe auszugehen und unabhängig von der innegehabten Steuerklasse die Steuerklasse 3 zugrunde zu legen.

Die Alimentation eines Versorgungsempfängers der Besoldungsgruppe A 7 mit vier Kindern hat im Jahr 2007 nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen.

Der Nutzbarmachung der Vollstreckungsanordnung steht das Außerkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes Ende 2004 nicht entgegen; der sozialhilferechtliche Bedarf der Kinder errechnet sich nunmehr auf der Grundlage von § 28 SGB XII, wobei der bisherige Zuschlag in Höhe von 20 v. H. des Sozialregelsatzes zur Abgeltung von einmaligen Leistungen entfällt.

Die Leistungsgewährung auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine zeitnahe Geltendmachung im laufenden Haushaltsjahr voraus, die sodann grundsätzlich auch für die Folgejahre fortwirkt (hier ausnahmsweise verneint).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10925/07.OVG vom 12.02.2008

Der Beamte mit mehr als zwei Kindern muss seinen Anspruch auf verfassungsgemäße Alimentation auch dann während des laufenden Kalenderjahres geltend machen, wenn er sich hierzu auf die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 99, 300) beruft.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 11499/06.OVG vom 16.11.2007

Die Alimentation eines Beamten der Besoldungsgruppe A 15 mit vier Kindern hat in den Jahren 2002 bis 2004 nicht den weiterhin bindenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 24. November 1998 - BVerfGE 99, S. 300 ff. - entsprochen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10039/05.OVG vom 02.02.2005

1. Zur Berechnung des alimentationsrechtlichen Bedarfs für Beamte mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - und BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 34.02 -).

2. Die Höhe des Familienzuschlages hat in den Jahren 2001 bis 2003 für Beamte mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern in der Besoldungsgruppe A 8 BBesO nicht den Anforderungen einer amtsangemessenen Alimentation entsprochen.

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