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Kindernachzug

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 1 C 31.07 vom 28.08.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, Richtlinie 2003/86/EG
Schlagworte:Kindernachzug, allein personensorgeberechtigter Elternteil, Besserstellung durch Aufenthaltsgesetz, Übergangsrecht
Stichwort:Kindernachzug
Leitsatz:Der Begriff des allein personensorgeberechtigten Elternteils in § 32 Abs. 3 AufenthG ist mit Blick auf die sogenannte Familienzusammenführungsrichtlinie auszulegen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 C 31.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 32.07 vom 26.08.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG 1999, SGB II, Richtlinie 2003/86/EG
Schlagworte:Visum, Kindernachzug, Familienzusammenführung, Altersgrenze, maßgeblicher Zeitpunkt, Sicherung des Lebensunterhalts, Sozialhilfebezug, Arbeitslosengeld II, Unterhaltsbedarf, Einkommensberechnung, Erwerbstätigenfreibetrag, Regelerteilungsvoraussetzung, Ausnahme, besondere Härte
Stichwort:Kindernachzug
Leitsatz:1. Die Berechnung des zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG notwendigen Bedarfs und des erforderlichen Einkommens richtet sich bei erwerbsfähigen Ausländern nach den entsprechenden Bestimmungen des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs SGB II über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

2. Bei erwerbsfähigen Ausländern sind bei der Ermittlung des zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG erforderlichen Einkommens von dem Erwerbseinkommen sämtliche in § 11 Abs. 2 SGB II angeführten Beträge abzuziehen. Dies gilt auch für den Freibetrag bei Erwerbstätigkeit nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 30 SGB II und die Pauschale nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 32.07

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 387/06 vom 23.10.2006

Rechtsgebiete:AuslG, AufenthG
Schlagworte:Aufenthaltsbefugnis, Kindernachzug, Familiennachzug, Verlängerung
Stichwort:Kindernachzug
Leitsatz:1. Die einem minderjährigen Kind zum Zweck des Familiennachzugs nach den Vorschriften der §§ 31, 30 Abs. 1 AuslG erteilte Aufenthaltsbefugnis gilt nach Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes vom 30.07.2004 als Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 27 ff. AufenthG fort.

2. Die Verlängerung des ursprünglich als Aufenthaltsbefugnis erteilten Aufenthaltstitels richtet sich dementsprechend ebenfalls nach den Vorschriften der §§ 27 ff. AufenthG.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 387/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 315/05 vom 13.03.2006

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Altersgrenze, Aufenthaltserlaubnis, Kindernachzug, Sichtvermerk
Stichwort:Kindernachzug
Leitsatz:1. Ist dem minderjährigen Ausländer durch die Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland im Wege des Sichtvermerks eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Kindernachzugs erteilt worden, stellt der nach Einreise gestellte Antrag nicht einen (Erst-)Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dar, sondern einen Verlängerungsantrag.

2. Gegenüber dem Antrag eines minderjährigen Ausländers auf Verlängerung der ihm zum Zwecke des Kindernachzugs erteilten Aufenthaltserlaubnis kann sich die Ausländerbehörde nicht darauf berufen, der Antragsteller habe die maßgebliche Altersgrenze inzwischen überschritten.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 315/05


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