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Kindererziehungszeit

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 A 2522/08.Z vom 17.07.2009

Rechtsgebiete:GG, Hess. RAVG, Satzung Versorgungswerk Rechtsanw. Hessen, SGB VI
Schlagworte:Adoption, Altersrente, Geburt, Kindererziehungszeit, Rechtsanwältin, Satzung, Versorgungswerk, Zusatzzeit
Stichwort:Kindererziehungszeit
Leitsatz:1. Eine Satzungsbestimmung, nach der für jede Geburt eines Kindes einer Rechtsanwältin, die bei einem Versorgungswerk Mitglied ist, eine Zusatzzeit von einem Jahr für die Berechnung der Altersrente gewährt wird, aber keine Kindererziehungszeiten anerkannt werden, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz.

2. Die Adoption eines Kindes ist dabei der Geburt eines Kindes nicht gleichzustellen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 A 2522/08.Z



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LC 4/03 vom 23.10.2003

Rechtsgebiete:BAföG, GG
Schlagworte:Alleinerziehende, Ausbildungsförderung, Auslegung, Verfassungskonforme, Erwerbstätigkeit, Kindererziehungszeit, Verwaltungsvorschrift, Vorabentscheidung, Fundstellen, Elternunabhängige Ausbildungsförderung
Stichwort:Kindererziehungszeit
Leitsatz:1. Bei der Entscheidung über die Gewährung elternunabhängiger Ausbildungsförderung können auch Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden.

2. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten setzt aber eine wirtschaftliche Unabhängigkeit der oder des Erziehenden von seinen Eltern voraus.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 4/03

HESSISCHER-VGH – Urteil, 11 UE 1716/00 vom 30.09.2003

Rechtsgebiete:GG, SGB VI, Satzung Versorgungswerk Rechtsanw. Hessen
Schlagworte:Kindererziehungszeit, Mutterschutz, Rechtsanwaltsversorgung, Zusatzzeit
Stichwort:Kindererziehungszeit
Leitsatz:§ 17 Abs. 3 Nr. 4 b der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen enthält keine Regelung über die Anerkennung einer Kindererziehungszeit, sondern eine auf weibliche Mitglieder beschränkte, in rechtsfehlerfreier Weise auf Gesichtspunkte des Mutterschutzes zurückgreifende Anrechnung einer Zusatzzeit von einem Jahr nach der Geburt eines lebenden Kindes als Ausgleich für die mit der Geburt des Kindes verbundenen beruflichen und familiären Belastungen und Nachteile. Für eine Ausweitung dieser Vergünstigung auf den Vater des Kindes ist auch mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG und das Verfassungsgebot nach Art. 6 Abs. 1 GG kein Raum.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 11 UE 1716/00

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 902/00 vom 26.02.2001

Rechtsgebiete:GG, RAVG, RAVwS
Schlagworte:Beitragsfreie Mitgliedschaft, Mutterschutzzeit, Kindererziehungszeit, Familienlastenausgleich
Stichwort:Kindererziehungszeit
Leitsatz:Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG, dass die Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg von den Mitgliedern auch während der Zeiten des Mutterschutzes und der Kindererziehung Beitragsleistungen verlangt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 902/00


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