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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 13 ME 35/07 vom 17.07.2007

Rechtsgebiete:NVwVG, SOG, VwGO
Schlagworte:Abschiebung, Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Kindererziehung
Stichwort:Kindererziehung
Leitsatz:Teilnahme an der Kindererziehung.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 ME 35/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11172/06.OVG vom 19.01.2007

Rechtsgebiete:LBG, GG
Schlagworte:Teilzeit, Teilzeitkraft, Teilzeitstelle, Teilzeitbeschäftigung, Teilzeit aus familiären Gründen, Kindererziehung, Kinderbetreuung, Arbeitszeit, Umfang der Teilzeitbeschäftigung, Beschäftigungsumfang, Heraufsetzung der Arbeitszeit, Aufstockung der Teilzeit, Vollzeitbeschäftigung, Unzumutbarkeit, dienstliche Belange, entgegenstehende dienstliche Belange, Bewilligungsvoraussetzungen, Bewilligungszeitraum, vorzeitige Änderung, haushaltsrechtliche Vorgaben, Haushaltsplan, Haushaltslage, Personalplanung, Haushaltsplanung, Planstelle, Stellenplan, Haushaltslage, Personalkosten, Fehlbedarf, Alimentationsgrundsatz, Gleichberechtigungsgebot, Grundsatz des gleichen Entgelts
Stichwort:Kindererziehung
Leitsatz:Ist einem Beamten aus familiären Gründen Teilzeitbeschäftigung bewilligt worden, kann der Dienstherr - bei unverändert fortbestehenden Voraussetzungen für die Bewilligung - dem Wunsch nach vorzeitiger Erhöhung des Beschäftigungsumfangs das Fehlen einer entsprechenden Planstelle im Haushalt als dienstlichen Belang entgegenhalten (hier: Antrag auf vorzeitige Änderung der Teilzeitbeschäftigung zur Kinderbetreuung und -erziehung nach erfolgter Ehescheidung).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11172/06.OVG

BSG – Urteil, B 12 KR 20/04 R vom 05.07.2006

Rechtsgebiete:SGB VI, SGB XI, GG
Schlagworte:Rentenversicherung, Betreuungsaufwand für Kinder, Kindererziehung, keine Freistellung von Versicherungspflicht oder Befreiung von der Beitragstragung, Verfassungsmäßigkeit)
Stichwort:Kindererziehung
Leitsatz:Der Aufwand, den Eltern für ihre Kinder zu tragen haben, gebietet es von Verfassung wegen nicht, sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung freizustellen oder sie ganz oder teilweise von der Pflicht zur Beitragstragung zu befreien.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 KR 20/04 R

BSG – Urteil, B 11a/11 AL 49/04 R vom 17.11.2005

Rechtsgebiete:SGB III, GG
Schlagworte:Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Arbeitsaufgabe, wichtiger Grund, Zuzug zum nichtehelichen Lebenspartner, Eheschließung in absehbarer Zeit, Kindererziehung, Schulwechsel zum Schuljahresbeginn, Obliegenheit der Beschäftigungssuche
Stichwort:Kindererziehung
Leitsatz:Gibt eine Frau ihren Arbeitsplatz auf, um zu ihrem zukünftigen Ehemann zu ziehen, tritt keine Sperrzeit ein, wenn die Eheschließung in absehbarer Zeit beabsichtigt ist und der Umzug zum Wohl ihres Kindes auf den Schuljahreswechsel vorgezogen wird.
Volltext: BSG - Urteil, B 11a/11 AL 49/04 R


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