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Kinderbezogene persönliche Zulage

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 550/98 vom 24.02.2000

Rechtsgebiete:ÜTV, EZTV 1994, LTV, AnTV, BAT-O F. 10.12.1990
Schlagworte:Entgeltsicherung - Kinderbezogene persönliche Zulage
Stichwort:Kinderbezogene persönliche Zulage
Leitsatz:Leitsätze:

1. Nach § 7 Abs. 1 des Tarifvertrags über die Sicherung der Einkommen und Arbeitsbedingungen für die zur DB AG übergeleiteten Arbeitnehmer (ÜTV) erhält ein auf die DB AG übergeleiteter Arbeiter die kinderbezogene persönliche Zulage (PZÜ-K) entsprechend den persönlichen Verhältnissen am 31. Dezember 1993.

2. Ist der Ehegatte des Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst beschäftigt und stünde ihm der kinderbezogene Teil des Ortszuschlags oder der Sozialzuschlag zu, besteht nach Nr. 1 der Ausführungsbestimmungen zu § 7 Abs. 1 ÜTV kein Anspruch auf die PZÜ-K. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember 1993 nach § 13 LTV iVm. § 16 AnTV den Sozialzuschlag erhalten hat und ihm dieser nach § 4 des Tarifvertrags über die Zahlung von Entgelt für die Monate Januar bis September 1994 (EZTV 1994) vorübergehend bis zum 30. September 1994 weitergewährt wurde.

3. Das Ausscheiden des Ehegatten aus dem öffentlichen Dienst nach dem 31. Dezember 1993 bewirkt nicht, daß zugunsten des Arbeitnehmers der Anspruch auf die PZÜ-K entsteht (Fortführung der Rechtsprechung des Senats aus dem Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 119/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 16 = EzA TVG § 4 Deutsche Bahn Nr. 1)

Aktenzeichen: 6 AZR 550/98

Bundesarbeitsgericht 6. Senat
Urteil vom 24. Februar 2000
- 6 AZR 550/98 -

I. Arbeitsgericht Nürnberg
Urteil vom 5. Dezember 1996
- 13a Ca 3640/96 -

II. Landesarbeitsgericht Nürnberg
Urteil vom 10. Juni 1998
- 5 Sa 152/97 -
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 550/98



BAG – Urteil, 6 AZR 660/98 vom 24.02.2000

Rechtsgebiete:ÜTV, AnTV, BeschFG, EGV, GG
Schlagworte:Entgeltsicherung - Kinderbezogene persönliche Zulage
Stichwort:Kinderbezogene persönliche Zulage
Leitsatz:Leitsätze:

Die kinderbezogene persönliche Zulage (PZÜ-K), die ein auf die DB AG übergeleiteter Angestellter nach § 7 des Tarifvertrags über die Sicherung der Einkommen und Arbeitsbedingungen für die zur DB AG übergeleiteten Arbeitnehmer (ÜTV) erhält, verringert sich nach Nr. 2 der Ausführungsbestimmungen zu § 7 Abs. 1 ÜTV um den Betrag, um den der kinderbezogene Teil des Ortszuschlags des im öffentlichen Dienst beschäftigten Ehegatten des Angestellten aufgrund einer Tariflohnerhöhung steigt.

Aktenzeichen: 6 AZR 660/98
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 24. Februar 2000
- 6 AZR 660/98 -

I. Arbeitsgericht
Herne
- 2 Ca 2353/96 -
Urteil vom 6. Juni 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 5 Sa 1458/97 -
Urteil vom 3. April 1998
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 660/98

BAG – Urteil, 6 AZR 119/97 vom 01.10.1998

Rechtsgebiete:ÜTV, AnTV-DR
Schlagworte:Entgeltsicherung - Kinderbezogene persönliche Zulage
Stichwort:Kinderbezogene persönliche Zulage
Leitsatz:Leitsatz:

Nach § 7 des am 1. Januar 1994 in Kraft getretenen Tarifvertrags über die Sicherung der Einkommen und Arbeitsbedingungen für die zur DB AG übergeleiteten Arbeitnehmer (ÜTV) hat ein von der Deutschen Reichsbahn auf die DB AG übergeleiteter Angestellter Anspruch auf Zahlung einer kinderbezogenen persönlichen Zulage (PZÜ-K) entsprechend seinen persönlichen Verhältnissen am 31. Dezember 1993. Dies setzt voraus, daß der Angestellte zu diesem Zeitpunkt den kinderbezogenen Teil des Ortszuschlags nach § 16 AnTV-DR zu beanspruchen hatte. War dies nicht der Fall, weil sein ebenfalls bei der Deutschen Reichsbahn beschäftigter Ehegatte aufgrund der Konkurrenzregelung in § 16 Abs. 2 Nr. 6 AnTV-DR den kinderbezogenen Teil des Ortszuschlags erhielt, erwarb der Angestellte keinen Anspruch auf die PZÜ-K. Der Anspruch entsteht nicht dadurch, daß der ebenfalls als Arbeitnehmer auf die DB AG übergeleitete Ehegatte des Angestellten nach dem 31. Dezember 1993 aus dem Arbeitsverhältnis aussscheidet und damit seinen Anspruch auf die PZÜ-K verliert.

Aktenzeichen: 6 AZR 119/97
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 01. Oktober 1998
- 6 AZR 119/97 -

I. Arbeitsgericht
Frankfurt(Oder)
- 2 Ca 3143/95 -
Urteil vom 11. Januar 1996

II. Landesarbeitsgericht
Brandenburg
- 5 Sa 145/96 -
Urteil vom 30. August 1996
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 119/97


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