JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kinderbetreuung
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Arbeitszeit, Kinderbetreuung |
| Stichwort: | Kinderbetreuung |
| Leitsatz: | Hat der Arbeitgeber in einem Zweischichten-Betrieb einer Arbeitnehmerinn den ausschließlichen Einsatz in der Frühschicht zugestanden, damit sie sich um ihre vormittags betreuten Kinder nachmittags kümmern kann, entfällt der Anspruch auf diesen Einsatz mit dem Wegfall des familiären Grundes. Es bedarf keiner Änderungskündigung, wenn die Zweckbestimmung abrede immanent ist. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 10 Sa 1352/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Örtliche Zuständigkeit - Beschäftigung - Versetzung - einstweilige Verfügung - Gesundheitsgefahr - Kinderbetreuung |
| Stichwort: | Kinderbetreuung |
| Leitsatz: | 1. Macht eine Arbeitnehmerin, die an einen anderen Arbeitsort - hier: von Köln nach Frankfurt am Main - versetzt werden soll, geltend, sie habe einen Anspruch auf Beschäftigung am bisherigen Arbeitsort, so ist die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts am bisherigen Arbeitsort gegeben (sog. doppelrelevante Tatsache). 2. Der Einwand, es bestehe bei der längeren Anreise zu dem anderen Arbeitsort eine erhöhte Thrombosegefahr, bedarf einer nachvollziehbarer Begründung, wenn der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin anbietet, an den Verkehrstagen in einem ICE zwischen Köln und Frankfurt zu fahren. 3. Die Arbeitnehmerin hat im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Beschäftigung am bisherigen Arbeitsort ein ärztliches Attest vorzulegen, mit dem die Richtigkeit der behaupteten Gesundheitsgefährdung glaubhaft gemacht wird. 4. Die Betreuung eines Kleinkindes nach Arbeitsschluss ist jedenfalls dann nicht als Verfügungsgrund anzuerkennen, wenn Verwandte oder Bekannte bis zur erstinstanzlichen Entscheidung des Hauptsacheverfahrens auf Beschäftigung am bisherigen Arbeitsort diese Betreuung übernehmen können. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 350/07 | |
| Rechtsgebiete: | LBG, GG |
| Schlagworte: | Teilzeit, Teilzeitkraft, Teilzeitstelle, Teilzeitbeschäftigung, Teilzeit aus familiären Gründen, Kindererziehung, Kinderbetreuung, Arbeitszeit, Umfang der Teilzeitbeschäftigung, Beschäftigungsumfang, Heraufsetzung der Arbeitszeit, Aufstockung der Teilzeit, Vollzeitbeschäftigung, Unzumutbarkeit, dienstliche Belange, entgegenstehende dienstliche Belange, Bewilligungsvoraussetzungen, Bewilligungszeitraum, vorzeitige Änderung, haushaltsrechtliche Vorgaben, Haushaltsplan, Haushaltslage, Personalplanung, Haushaltsplanung, Planstelle, Stellenplan, Haushaltslage, Personalkosten, Fehlbedarf, Alimentationsgrundsatz, Gleichberechtigungsgebot, Grundsatz des gleichen Entgelts |
| Stichwort: | Kinderbetreuung |
| Leitsatz: | Ist einem Beamten aus familiären Gründen Teilzeitbeschäftigung bewilligt worden, kann der Dienstherr - bei unverändert fortbestehenden Voraussetzungen für die Bewilligung - dem Wunsch nach vorzeitiger Erhöhung des Beschäftigungsumfangs das Fehlen einer entsprechenden Planstelle im Haushalt als dienstlichen Belang entgegenhalten (hier: Antrag auf vorzeitige Änderung der Teilzeitbeschäftigung zur Kinderbetreuung und -erziehung nach erfolgter Ehescheidung). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11172/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BErzGG, BGB |
| Schlagworte: | Erziehungsgeld, Kinderbetreuung |
| Stichwort: | Kinderbetreuung |
| Leitsatz: | 1. Zur Anrechenbarkeit von Erziehungsgeld. 2. Zur Pflicht des nichtehelichen Vaters zur Kindesbetreuung. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 13 UF 25/05 | |
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