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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 10454/09.OVG vom 29.06.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, ARB 1/80
Schlagworte:Arbeitnehmer, türkischer Arbeitnehmer, Assoziationsrat, Assoziationsratsbeschluss, Assoziationsrecht, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht, aufenthaltsrechtlich, Ausland, Auslandsaufenthalt, Ausländer, Ausländerrecht, Ausreise, Dauer, deutsch, Einbürgerung, Einreise, Erlöschen, Erwerb, Eingliederung, Familienangehöriger, Integration, Kind, Kinder, türkische Kinder, Lebensverhältnisse, Lebensmittelpunkt, Mitgliedstaat, Staatsangehörigkeit, Studium, Türkei, türkisch, Verlust, Wechsel, Zeitpunkt
Stichwort:Kinder
Leitsatz:1. Zum Erlöschen eines aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 abgeleiteten Aufenthaltsrechts (im Anschluss an Beschluss des Senats vom 1. August 2008 - 7 A 10196/08.OVG -).

2. Wenn im Zeitpunkt der Einreise des Familienangehörigen der in Deutschland lebende Arbeitnehmer, von dem er seine Rechte ableitet, nicht mehr die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, kann ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 nicht mehr erworben werden.

3. Jedenfalls dann, wenn im Zeitpunkt der Einreise des (volljährigen) türkischen Kindes seine Eltern nicht mehr die türkische Staatsangehörigkeit, sondern die des Aufnahmemitgliedstaats besitzen, findet Art. 9 ARB 1/80 keine Anwendung und kann hieraus kein Aufenthaltsrecht mehr erworben werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10454/09.OVG



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 UF 307/07 vom 05.02.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Umgangsrecht, Umgangsregelung, Regelung, Anordnung, Inhalt, Kind, Kinder
Stichwort:Kinder
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 UF 307/07

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 UF 319/06 vom 14.12.2007

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Unterhaltsvereinbarung, Unterhalt, Vereinbarung, Bindungswirkung, Kinder
Stichwort:Kinder
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 UF 319/06

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 1 L 151/06 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:BVerfGG, GG
Schlagworte:Alimentation, amtsangemessene, Beamter, Besoldung, familienbezogen, kindbezogen, Kinder, Richter, Vollstreckungsanordnung
Stichwort:Kinder
Leitsatz:1. Zu der (bejahten) Frage, ob bezogen auf die Jahre 2002 bis 2004 als Anspruchsgrundlage für den Zuspruch weiterer familienbezogener Besoldung weiterhin Art. 33 Abs. 5 GG in Verbindung mit der auf § 35 BVerfGG beruhenden Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Beschluss vom 24. November 1998 (Az.: 2 BvL 26/91 u. a. -, BVerfGE 99, 300) Anwendung findet.

2. Die Besoldung für Landesbeamte der Besoldungsgruppe A 12 BBesO mit mehr als zwei Kindern genügt in den Jahren 2002 bis 2004 nicht dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 1 L 151/06


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