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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 643/05 vom 26.02.2007

Rechtsgebiete:GG, AtG, StGB, AtVfV, StrlSchV
Schlagworte:Kernkraftwerk Philippsburg, nachträgliche Auflage, Bestimmtheit, Auslegungsstörfall, Beherrschung, Sicherheitsspezifikationen, Einstellung des Leistungsbetriebs, Sachverhaltsklärung, Beweislast
Stichwort:Kernkraftwerk Philippsburg
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer abstrakten nachträglichen Auflage.

2. Die zuständige Behörde darf die ihr durch § 17 Abs. 1 Satz 3 AtG eingeräumte Ermächtigung zum Erlass einer nachträglichen Auflage nicht in einer Weise ausnutzen, dass durch die Auflage für eine Vielzahl von Fallgestaltungen abstrakt die Einstellung des Leistungsbetriebs vorgeschrieben wird und damit die auch dem Schutz des Betreibers dienenden rechtlichen Bindungen umgangen werden, die im Falle einer konkreten Einzelentscheidung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AtG zu beachten sind.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 643/05




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