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Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 143/08 vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Kernbereich, Unterlassung
Stichwort:Kernbereich
Leitsatz:Zur Frage des Verstoßes gegen den Kernbereich eines Unterlassungstitels ("Besch.../Vera...").
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 143/08



OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 634/07 vom 13.11.2007

Rechtsgebiete:HWO, GG, OWiG
Schlagworte:Schwarzarbeitsgesetz, Handwerksordnung, Verfassungsmäßigkeit von § 1 HWO, Meisterprüfung, geringeres Anforderungsprofil in der EU, Handwerk, Ausüben eines stehenden Handwerks ohne Eintragung in der Handwerksrolle, Bestimmtheit der Norm, dynamischer Handwerksbegriff, wesentliche Tätigkeit, Gepräge, Kernbereich
Stichwort:Kernbereich
Leitsatz:Zum Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 634/07

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 2.06 vom 14.09.2006

Rechtsgebiete:GG, VwGO, KAG NRW, GO NRW
Schlagworte:Straßenbaubeitrag, Stadtwerke, nichtwirtschaftliche kommunale Einrichtung, beitragsfähiger Aufwand, Selbstkostenpreis, Entgeltanteil, Gewinnzuschlag, Regiekostenaufschlag, Unternehmerwagnis, Gewinnerzielung, öffentliches Preisrecht, Selbstverwaltungsgarantie, Kernbereich, Organisationshoheit, Verfahrensfehler, absoluter Revisionsgrund, gesetzlicher Richter, unterbliebene Vorlage, Großer Senat, Abweichung, Divergenz
Stichwort:Kernbereich
Leitsatz:1. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie in ihrer Ausprägung als Organisationshoheit der Gemeinde wird nicht verletzt, wenn es nach der maßgeblichen Auslegung des Landesrechts durch das Oberverwaltungsgericht (hier: der §§ 107 ff. GO NRW und § 8 Abs. 4 Satz 5 KAG NRW) einer Gemeinde nicht gestattet ist, in einem Entsorgungsvertrag mit einer von ihr mehrheitlich beherrschten nichtwirtschaftlichen kommunalen Einrichtung (Stadtwerke AG) über die Durchführung der Aufgabe der Straßenentwässerung als Entgeltanteil einen kalkulatorischen Gewinnzuschlag zu vereinbaren und diesen im Rahmen der Erhebung von Straßenbaubeiträgen als beitragsfähigen Aufwand auf die Abgabenschuldner abzuwälzen.

2. Die Nichtvorlage einer Sache an den Großen Senat eines Oberverwaltungsgerichts kann einen im Rahmen der Zulassung der Revision rügefähigen Verfahrensfehler i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO darstellen.

3. Ein Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage einer Sache an den Großen Senat des Oberverwaltungsgerichts wegen Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Senats (§ 12 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 2 und 3 VwGO) setzt voraus, dass es sich um eine Divergenz in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage bei Anwendung ein und derselben Norm des Landesrechts handelt.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 2.06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 152/04 vom 22.06.2006

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Sondernutzungsrecht, Kernbereich, Gebrauchsregelung
Stichwort:Kernbereich
Leitsatz:1. Beschlüsse der Wohnungseigentümer im Hinblick auf bestehende Sondernutzungsrechte bleiben grundsätzlich statthaft, da sie Gegenstand des Gemeinschaftseigentums bleiben. Etwas anderes gilt nur dann, wenn damit in den Kernbereich eines Sondernutzungsrechts eingegriffen oder eine gesetzes- bzw. vereinbarungsändernde Wirkung statuiert wird.

2. Zur Einschränkung der Vermietbarkeit von Tiefgaragenstellplätzen durch Wohnungseigentümerbeschluss.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 152/04


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