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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 2343/04 vom 26.10.2005

Rechtsgebiete:HPG, HPG-DV, Heilpraktikerrichtlinie 1997
Schlagworte:Heilpraktikererlaubnis, Kenntnisüberprüfung, Schriftliche Prüfung, Antwort-Wahl-Verfahren, Multiple-Choice-Verfahren, Absolute Bestehensgrenze
Stichwort:Kenntnisüberprüfung
Leitsatz:1. Die nach der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz erforderliche Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Heilpraktikererlaubnisbewerbers kann bei der schriftlichen Kenntnisprüfung in Form des Antwort-Wahl-Verfahrens nach landeseinheitlich geltenden und praktizierten Richtlinien erfolgen. Einer besonderen gesetzes- oder verordnungsrechtlichen Grundlage hierzu bedarf es nicht.

2. Die Festlegung einer absoluten Bestehensgrenze im Antwort-Wahl-Verfahren (hier: 75 % von 60 Fragen) ist angesichts der Zielsetzung des Heilpraktikergesetzes und der dazu ergangenen Ersten Durchführungsverordnung unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Anzahl der Wiederholung an der Kenntnisüberprüfung nicht beschränkt ist, zulässig.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 2343/04




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