JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kenntniserlangung
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Frist, Kenntniserlangung, Zeitpunkt |
| Stichwort: | Kenntniserlangung |
| Leitsatz: | Maßgeblich für die "Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs" i.S.v. § 356a S. 2 StPO ist der Zeitpunkt, zu dem der Verurteilte Kenntnis von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergeben kann, erlangt hat, nicht der Zeitpunkt, zu dem er zur rechtlichen Einschätzung als Gehörsverletzung gelangte. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 357/08 | |
| Rechtsgebiete: | SGB I, BSHG |
| Schlagworte: | Kenntniserlangung, Nachrang der Sozialhilfe, vergangener Bedarf |
| Stichwort: | Kenntniserlangung |
| Leitsatz: | Begehrt ein Antragsteller die Übernahme der Kosten einer Leistung durch die Pflege- oder Krankenkasse oder einen anderen Leistungsträger und lässt der Antrag bei sachgerechter Auslegung nicht erkennen, dass es sich um einen Sozialhilfeantrag bei einer unzuständigen Stellle handelt, so ist kein Raum für die Anwendung des § 16 Abs. 2 SGB I (Änderung der Rechtsprechung). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LA 574/04 | |
| Rechtsgebiete: | KiTaG SH, SGB VIII |
| Schlagworte: | Anzeige, Bedarfsplatz, Hortplatz, Kenntniserlangung, Kindergartenrecht, Kostenausgleich, bedarfsgerechter Platz |
| Stichwort: | Kenntniserlangung |
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen eines Kostenausgleichs für einen Hortplatz. 2. Zur rechtlichen Bedeutung der Anzeige der Personensorgeberechtigten, es solle ein Platz außerhalb der Wohngemeinde belegt werden (wie z.B. 2 LB 1/05). |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 4/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KiTaG |
| Schlagworte: | Abtretung, Anzeige, Kenntniserlangung, Kindergartenrecht, Kostenausgleich, bedarfsgerechter Platz, besondere Gründe |
| Stichwort: | Kenntniserlangung |
| Leitsatz: | 1. Die Standortgemeinde kann ihren Kostenerstattungsanspruch aus § 25 a KiTaG an den Einrichtungsträger abtreten. 2. Zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf einen Ganztagsplatz. 3. Erhält die Wohngemeinde (auf andere Weise) Kenntnis von der Belegung eines Platzes in einer anderen Gemeinde, ersetzt das die (unterbliebene) Anzeige der Personensorgeberechtigten; die Pflicht zum Kostenausgleich wird ggf. zeitlich verschoben. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 1/05 | |
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