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Kenntnis der für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen.

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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 6.01 vom 20.09.2001

Rechtsgebiete:VwVfG, VermG
Schlagworte:Restitutionsbescheid, Rücknahme, Rücknahmefrist, Anhörung, Entscheidungsfrist, Kenntnis der für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen.
Stichwort:Kenntnis der für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen.
Leitsatz:Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG beginnt regelmäßig erst nach Abschluss eines gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 VermG durchgeführten Anhörungsverfahrens.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 6.01




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