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Kenntlichmachung durch bankübliche Lochung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN – Beschluss, OVG 2 N 47.02 vom 05.02.2003

Rechtsgebiete:EALG vom 27.9.1994
Schlagworte:Vermögensrecht, kraftlose Wertpapiere, Herausgabe, Kenntlichmachung durch bankübliche Lochung, grundsätzliche Bedeutung
Stichwort:Kenntlichmachung durch bankübliche Lochung
Leitsatz:Die Regelung des § 11 Abs. 3 EALG über die Herausgabe kraftloser Wertpapiere erfasst den gesamten Bestand an kraftlosen Wertpapieren, die von dem früheren Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der Deutschen Demokratischen Republik verwahrt wurden. Ihr Anwendungsbereich ist dagegen nicht auf die gemäß § 11 Abs. 1 EALG für kraftlos erklärten nicht von der Wertpapierbereinigung erfassten Inhaberpapiere beschränkt, die von Personen mit Sitz im Beitrittsgebiet vor dem 8. Mai 1945 begeben worden sind.
Volltext: OVG-BERLIN - Beschluss, OVG 2 N 47.02




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