Die Bezeichnung "Kellerraum" in der Teilungserklärung stellt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar. Damit dürfen die Räume grundsätzlich nur als Kellerräume genutzt werden; zulässig ist auch eine andere Nutzung, sofern sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Keller. Von daher kann der Gebrauch einer Trockensauna im Kellerraum zulässig sein.
Der typische Fertighausvertrag mit Errichtungsverpflichtung ist ein Werkvertrag. Gehört zum Leistungsumfang eines solchen Vertrages auch die Genehmigungsplanung für das Fertighaus und den Keller sowie die Anfertigung eines Planes für den "Typenkeller" im Maßstab 1 : 50, ist die Planungsleistung mangelhaft, wenn sie nicht die nach den örtlichen Verhältnissen des zu bebauenden Grundstücks notwendigen Maßnahmen zum Feuchtigkeitsschutz einbezieht.
Eigentümerbeschlüsse über Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne, in denen ein Wohnungseigentümer mit Kosten für nicht in seinem Sondereigentum stehende Räume belastet wird, weil die Wohnungseigentümer irrig davon ausgehen, dass die Räume zum Sondereigentum dieses Wohnungseigentümers gehören, sind nicht nichtig.