JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Keine Wiedereinsetzung in versäumte Rechtsmittelfrist nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen bewusst herbeigeführter Bedürftigkeit
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Keine Wiedereinsetzung in versäumte Rechtsmittelfrist nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen bewusst herbeigeführter Bedürftigkeit |
| Stichwort: | Keine Wiedereinsetzung in versäumte Rechtsmittelfrist nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen bewusst herbeigeführter Bedürftigkeit |
| Leitsatz: | Eine Partei, die ihre Bedürftigkeit zu Lasten der Staatskasse bewusst herbeizuführen versucht, kann vernünftigerweise nicht mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechnen. Ihr kann deshalb keine Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist bewilligt werden, wenn sie fristgerecht Prozesskostenhilfe beantragt hat und ihr Antrag nach Fristablauf abgelehnt wird. |
| Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 2 UF 135/06 | |
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