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Keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG bei Übertragung eines Hälfteanteils an einem Grundstück auf Ehepartner bei anschließender Weitervermietung durch entstandene Bruchteilsgemeinschaft

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BFH – Urteil, V R 41/05 vom 06.09.2007

Rechtsgebiete:UStG 1993 in der 1998 geltenden Fassung, BGB, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG bei Übertragung eines Hälfteanteils an einem Grundstück auf Ehepartner bei anschließender Weitervermietung durch entstandene Bruchteilsgemeinschaft
Stichwort:Keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG bei Übertragung eines Hälfteanteils an einem Grundstück auf Ehepartner bei anschließender Weitervermietung durch entstandene Bruchteilsgemeinschaft
Leitsatz:1. Überträgt ein Vermietungsunternehmer das Eigentum an einem umsatzsteuerpflichtig vermieteten Grundstück zur Hälfte auf seinen Ehegatten, liegt darin eine Geschäftsveräußerung im Ganzen, wenn das Grundstück alleiniger Vermietungsgegenstand war.

2. Dieser Vorgang löst beim Vermietungsunternehmer keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG aus.

3. Die durch Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem umsatzsteuerpflichtig vermieteten Grundstück entstandene Bruchteilsgemeinschaft tritt gleichzeitig mit ihrer Entstehung gemäß § 571 BGB a.F. in einen bestehenden Mietvertrag ein.

4. Der ursprüngliche Vermieter überlässt den in seinem Eigentum verbliebenen Grundstücksanteil der Bruchteilsgemeinschaft nicht zusätzlich unentgeltlich zur Nutzung (Änderung der Rechtsprechung).
Volltext: BFH - Urteil, V R 41/05




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