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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKkeine Vollziehungsgebühr bei Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung im Parteibetrieb 

keine Vollziehungsgebühr bei Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung im Parteibetrieb

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 608/00 vom 05.03.2001

Gesetz:

§§ 40 Abs. 1, 37. Abs. 1 Nr. 1 BRAGO; §§ 59, 57 Abs. 1, 37 Nr. 7 BRAGO

Leitsatz:

1. Führt der Anwalt zur Vorbereitung eines Antrages auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung Gespräche mit Dritten und nimmt er von diesen eidesstattliche Versicherungen zum Zwecke der Einreichung bei Gericht auf, so wird diese Tätigkeit durch die Prozeßgebühr mit abgegolten.

2. Wird eine einstweilige Verfügung durch Zustellung im Parteibetrieb vollzogen, so gehört dies zum Rechtszug und löst keine gesonderte 3/10-Vollziehungsgebühr aus.

OLG Hamm, Beschluß vom 05.03.2001 - 23 W 608/00 -

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