JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > keine vollständige Übertragung der elterlichen Sorge gemäß § 1630 Abs. 3 BGB
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG |
| Schlagworte: | Keine Beschwerdeberechtigung der Großmutter eines Kindes im Verfahren nach § 1666 BGB nach Antragstellung, keine vollständige Übertragung der elterlichen Sorge gemäß § 1630 Abs. 3 BGB |
| Stichwort: | keine vollständige Übertragung der elterlichen Sorge gemäß § 1630 Abs. 3 BGB |
| Leitsatz: | 1. Die Großmutter ist nicht formell Beteiligte des Verfahrens gemäß § 1666 BGB, auch wenn das Verfahren auf ihren Antrag eingeleitet wurde. 2. Ihr steht kein Beschwerderecht gegen die Sachenentscheidung zu. § 57 Abs. 2 FGG schließt die Beschwerdeberechtigung aller Verwandten des Kindes aus. 3. Sie ist auch als Pflegeperson i S des § 1688 BGB nicht Verfahrensbeteiligte im Verfahren auf Entzug der elterlichen Sorge. 4. Eine vollständige Übertragung der elterlichen Sorge gemäß § 1630 Abs. 3 BGB ist unzulässig, da dies in der Sache nicht mehr zu einer Pflegschaft führen würde. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 1 UF 162/08 | |
"keine vollständige Übertragung der elterlichen Sorge gemäß § 1630 Abs. 3 BGB - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum