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Keine Verwertung nachgereichter Originalurkunde ohne Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 115/02 vom 04.03.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Keine Verwertung nachgereichter Originalurkunde ohne Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung
Stichwort:Keine Verwertung nachgereichter Originalurkunde ohne Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung
Leitsatz:Gibt das Gericht in der mündlichen Verhandlung dem Beweisführer auf, das Original einer bestimmten Urkunde nachzureichen, so muss es die mündliche Verhandlung wieder eröffnen, wenn es bei seiner Beweiswürdigung auf das Original dieser Urkunde abstellen will.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 4 U 115/02




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