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keine Vertretung der Wohnungseigentümer durch unwirksam bestellten unterbevollmächtigten WEG-Verwalter

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 310/01 vom 11.03.2002

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:keine Vertretung der Wohnungseigentümer durch unwirksam bestellten unterbevollmächtigten WEG-Verwalter
Stichwort:keine Vertretung der Wohnungseigentümer durch unwirksam bestellten unterbevollmächtigten WEG-Verwalter
Leitsatz:Überträgt der WEG-Verwalter seine Verwalteraufgaben und -befugnisse vollständig auf einen unterbevollmächtigten Verwalter, kann dieser die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht wirksam in einem Beschlussanfechtungsverfahren vertreten, auch wenn der unterbevollmächtigte Verwalter die Eigentümerversammlung einberufen und im Beisein des Geschäftsführers der eigentlichen WEG-Verwalterin durchgeführt hat.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 310/01




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