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Keine Verrechnung des überschießenden Teils des Kostenvorschusses nach PKH-Bewilligung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 5/03 vom 07.08.2003

Rechtsgebiete:ZPO, GKG
Schlagworte:Keine Verrechnung des überschießenden Teils des Kostenvorschusses nach PKH-Bewilligung
Stichwort:Keine Verrechnung des überschießenden Teils des Kostenvorschusses nach PKH-Bewilligung
Leitsatz:Einer Verrechnung des überschießenden Teils des auf die allgemeine Verfahrensgebühr gezahlten Kostenvorschusses auf nach dem Wirksamwerden der Prozesskostenhilfe angefallene Sachverständigenkosten steht der vorrangig zu beachtende § 122 I Nr. 1 a ZPO entgegen.

Auch ein nicht verbrauchter Auslagenvorschuss ist zurückzuzahlen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 5/03




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