( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKeine Verminderung der Bedürftigkeit durch Zusammenleben mit einem neuen Partner 

Keine Verminderung der Bedürftigkeit durch Zusammenleben mit einem neuen Partner

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 UF 107/03 vom 27.10.2003

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:unterhaltsrechtliche Auswirkungen der Übernahme des Miteigentumsanteils des einen Ehegatten durch den anderen Ehegatten - Einbeziehung des Arbeitslosengeldes aus überobligationsmäßiger Tätigkeit - Keine Verminderung der Bedürftigkeit durch Zusammenleben mit einem neuen Partner
Stichwort:Keine Verminderung der Bedürftigkeit durch Zusammenleben mit einem neuen Partner
Leitsatz:1. Nach der Übertragung des Miteigentumsanteils an der früheren Ehewohnung von einem auf den anderen Ehegatten sind für beide Parteien zur Bestimmung des Unterhaltsbedarfs die aus einem fiktiven Veräußerungserlös erzielbaren Zinseinkünfte anzusetzen

2. Um die überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit der Unterhaltsberechtigten hinreichend zu privilegieren ist unter Berücksichtigung des Alters der ehegemeinsamen Kinder das erzielte Einkommen nur mit 1/3 anzurechnen.

3. Das aus überobligationsmäßiger Tätigkeit herrührende Arbeitslosengeld ist teilweise bedarfsdeckend anzurechnen.

4. Die Bedürftigkeit der Unterhaltsberechtigten vermindert sich nicht aufgrund der durch das Zusammenleben mit einem neuen Lebenspartner ersparten Lebenshaltungskosten

Die eingelegte Berufung wurde zurückgenommen.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 UF 107/03




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/keine-verminderung-der-beduerftigkeit-durch-zusammenleben-mit-einem-neuen-partner

"Keine Verminderung der Bedürftigkeit durch Zusammenleben mit einem neuen Partner - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN