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Keine Vermietung und Verpachtung durch die zeitlich begrenzte Überlassung eines Rechts

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, I R 86/07 vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:EStG 1990, EStDV 1990, KStG
Schlagworte:Keine Steuerabzugspflicht eines inländischen Sportvereins bei einer an einen ausländischen Verein gezahlten Vergütung wegen "Spielerleihe" - Keine Vermietung und Verpachtung durch die zeitlich begrenzte Überlassung eines Rechts
Stichwort:Keine Vermietung und Verpachtung durch die zeitlich begrenzte Überlassung eines Rechts
Leitsatz:Einnahmen eines ausländischen Sportvereins aus einer Transfervereinbarung mit einem inländischen Verein in der Form der sog. Spielerleihe sind keine --eine beschränkte Steuerpflicht auslösenden-- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung durch die zeitlich begrenzte Überlassung eines Rechts. Eine Steuerabzugspflicht des inländischen Vereins nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG 1990 besteht nicht.
Volltext: BFH - Urteil, I R 86/07




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