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Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 11 AL 32/07 R vom 18.12.2008

Rechtsgebiete:SGB III, EGFreizügAbk CHE, EWGV 1408/71, GG, SGG
Schlagworte:Arbeitslosengeld - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - Altersrente - Vergleichbarkeit der Altersleistung einer schweizerischen Vorsorgestiftung - keine Verletzung internationalen Rechts und Verfassungsrechts - Revisibilität
Stichwort:keine Verletzung internationalen Rechts und Verfassungsrechts
Leitsatz:Eine Altersrente nach dem schweizerischen Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist mit einer deutschen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar und führt zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.
Volltext: BSG - Urteil, B 11 AL 32/07 R




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