JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > keine Verletzung höherrangigen Rechts durch Kürzung der Versorungsbezüge auf Betrag der Besoldung bei -.
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, GG, EG-Vertrag |
| Schlagworte: | Versorgungsbezüge, - bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, Begrenzung der - auf den Betrag der zuletzt erhaltenen Dienstbezüge bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, Vereinbarkeit der Begrenzung der - auf den Betrag der zuletzt erhaltenen Dienstbezüge mit höherrangigem Recht, Gleichheitsgrundsatz, - und Ruhegehalt ehemals teilzeitbeschäftigter Beamter, keine Verletzung des - durch Gewährung gekürzter Versorgungsbezüge an früher teilzeitbeschäftigte Beamte, - und Gebot der Lohngleichheit von Männern und Frauen, Diskriminierung, - durch unterschiedliche Entlohnung von Männern und Frauen, keine - durch Gewährung gekürzter Versorgungsbezüge an ehemals teilzeitbeschäftigte Beamte, Teilzeitbeschäftigung, keine Verletzung höherrangigen Rechts durch Kürzung der Versorungsbezüge auf Betrag der Besoldung bei -. |
| Stichwort: | keine Verletzung höherrangigen Rechts durch Kürzung der Versorungsbezüge auf Betrag der Besoldung bei -. |
| Leitsatz: | Leitsatz: Die Begrenzung des Ruhegehalts einer in den einstweiligen Ruhestand versetzten ehemals teilzeitbeschäftigten Beamtin auf den Betrag der zuletzt erhaltenen Dienstbezüge verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Urteil des 2. Senats vom 11. März 1999 - 2 C 18.98 - I. VG Frankfurt, Urteil vom 02.02.1998 - Az.: VG 9 E 3084/97 (2) - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 18.98 | |
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