JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > keine Verletzung des
| Rechtsgebiete: | GG, BeamtVG |
| Schlagworte: | Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung rentenrechtlich berücksichtigungsfähiger Zeiten in der DDR als -, Alimentationsgrundsatz, keine Verletzung des - durch Nichtberücksichtigung von Vorzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit, Gleichbehandlungsgrundsatz, keine Verletzung des - durch Nichtberücksichtigung in der DDR zugebrachter rentenrechtlich berücksichtigungsfähiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit, Vertrauensschutz und Änderung beamtenrechtlicher Versorgungsregelungen. |
| Stichwort: | keine Verletzung des |
| Leitsatz: | Leitsatz: § 12 Abs. 1 BeamtVG, wonach Ausbildungszeiten und andere Vorzeiten, die der Beamte vor dem 3. Oktober 1990 in der ehemaligen DDR zurückgelegt hat, bei Erfüllung bestimmter rentenrechtlicher Voraussetzungen nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, ist verfassungsgemäß. Urteil des 2. Senats vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 23.99 - I. VG Braunschweig vom 03.12.1996 - Az.: VG 7 A 7064/96 - II. OVG Lüneburg vom 28.04.1999 - Az.: OVG 2 L 620/97 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 23.99 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, BeamtVG F. 1991, GG, EG-Vertrag |
| Schlagworte: | Ruhegehaltssatz, Übergangsregelung 1992, Versorgungsabschlag bei ehemals Teilzeitbeschäftigten, keine Verletzung des Gleichheitssatzes, Teilzeitbeschäftigung, Versorgungsabschlag, Gleichheitssatz, keine Verletzung des - durch Versorgungsabschlag bei ehemals Teilzeitbeschäftigten. |
| Stichwort: | keine Verletzung des |
| Leitsatz: | Leitsatz: Die zeitanteilige Kürzung des Ruhegehalts ehemals teilzeitbeschäftigter Beamter/Richter ("Versorgungsabschlag") im Rahmen der Übergangsregelung des § 85 BeamtVG für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte/Richter verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (wie Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 2.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 4). Urteil des 2. Senats vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 19.98 - I. VG Frankfurt vom 02.02.1998 - Az.: VG 9 E 991/97 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 19.98 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, GG, EG-Vertrag |
| Schlagworte: | Versorgungsbezüge, - bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, Begrenzung der - auf den Betrag der zuletzt erhaltenen Dienstbezüge bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, Vereinbarkeit der Begrenzung der - auf den Betrag der zuletzt erhaltenen Dienstbezüge mit höherrangigem Recht, Gleichheitsgrundsatz, - und Ruhegehalt ehemals teilzeitbeschäftigter Beamter, keine Verletzung des - durch Gewährung gekürzter Versorgungsbezüge an früher teilzeitbeschäftigte Beamte, - und Gebot der Lohngleichheit von Männern und Frauen, Diskriminierung, - durch unterschiedliche Entlohnung von Männern und Frauen, keine - durch Gewährung gekürzter Versorgungsbezüge an ehemals teilzeitbeschäftigte Beamte, Teilzeitbeschäftigung, keine Verletzung höherrangigen Rechts durch Kürzung der Versorungsbezüge auf Betrag der Besoldung bei -. |
| Stichwort: | keine Verletzung des |
| Leitsatz: | Leitsatz: Die Begrenzung des Ruhegehalts einer in den einstweiligen Ruhestand versetzten ehemals teilzeitbeschäftigten Beamtin auf den Betrag der zuletzt erhaltenen Dienstbezüge verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Urteil des 2. Senats vom 11. März 1999 - 2 C 18.98 - I. VG Frankfurt, Urteil vom 02.02.1998 - Az.: VG 9 E 3084/97 (2) - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 18.98 | |
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