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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ungleichbehandlung unbarer und barer Zahlungsvorgänge

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 14/08 vom 20.11.2008

Rechtsgebiete:EStG, GG
Schlagworte:Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Barzahlung der Rechnung für Handwerkerleistungen - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ungleichbehandlung unbarer und barer Zahlungsvorgänge
Stichwort:Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ungleichbehandlung unbarer und barer Zahlungsvorgänge
Leitsatz:Die Barzahlung einer Rechnung aus der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs schließt die entsprechenden Aufwendungen von der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG in seiner im Veranlagungszeitraum 2006 geltenden Fassung aus.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 14/08




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