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Keine unzulässige Erweiterung des Bürgschaftsrisikos durch Ausweitung des Krenicht besicherten Kreditvolumens

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 188/01 vom 24.04.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Keine unzulässige Erweiterung des Bürgschaftsrisikos durch Ausweitung des Krenicht besicherten Kreditvolumens
Stichwort:Keine unzulässige Erweiterung des Bürgschaftsrisikos durch Ausweitung des Krenicht besicherten Kreditvolumens
Leitsatz:Wird für die Finanzierung eines Bauvorhabens eine Höchtsbetragsbürgschaft übernommen, so wird das Bürgschaftsrisiko nicht ohne weiteres dadurch unzulässig ausgeweitet, dass die Gläubigerin dem Hauptschuldner infolge einer Umplanung des Bauvorhabens ein insgesamt größeres Kreditvolumen einräumt.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 188/01




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