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Keine unzulässige Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen bei einer Maßnahme des Arbeitgebers

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 923/07 vom 15.02.2008

Rechtsgebiete:AGG, ArbGG, SGB IX, BGG
Schlagworte:Keine unzulässige Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen bei einer Maßnahme des Arbeitgebers, die an dem Unterscheidungsmerkmal "Fehlzeiten der Arbeitnehmer" anknüpft
Stichwort:Keine unzulässige Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen bei einer Maßnahme des Arbeitgebers
Leitsatz:Es stellt weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Benachteiligung von schwerbehinderten Arbeitnehmern dar, wenn der Arbeitgeber bei einer Maßnahme zwischen Arbeitnehmern, die hohe Fehlzeiten aufweisen, und solchen, die keine hohen Fehlzeiten aufweisen, differenziert.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 923/07




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