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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 257/08 vom 15.07.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Revisionsbegründung, Unterschrift für einen anderen Rechtsanwalt, für, Pflichtverteidiger, keine Untervollmacht möglich
Stichwort:keine Untervollmacht möglich
Leitsatz:Die Unterschrift des Verteidigers oder Rechtsanwalts unter der Revisionsbegründung ist eine unverzichtbare Voraussetzung der Wirksamkeit. Dazu gehört, dass der Unterzeichnende die volle Verantwortung für den Inhalt der Schrift übernimmt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 257/08




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