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keine unterschiedliche Vergütung zwischen organisiertem vertragsärztlichen Notfalldienst und Krankenhaus

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BSG – Urteil, B 6 KA 46/07 R vom 17.09.2008

Rechtsgebiete:SGG, SGB V, EBM-Ä
Schlagworte:Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen organisiertem vertragsärztlichen Notfalldienst und Krankenhaus - keine notwendige Beiladung der Verbände der Kranken- und Ersatzkassen in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten - Verletzung des Grundrechts des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch Normgeber
Stichwort:keine unterschiedliche Vergütung zwischen organisiertem vertragsärztlichen Notfalldienst und Krankenhaus
Leitsatz:1. In vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten sind die Verbände der Kranken- und Ersatzkassen auch dann nicht im Sinne des § 75 Abs 2 SGG notwendig beizuladen, wenn die Wirksamkeit eines Honorarverteilungsvertrags umstritten ist, der zwischen diesen Kassenverbänden und der KÄV vereinbart worden ist.

2. Die punktzahlmäßige Bewertung des Ordinationskomplexes für Notfallbehandlungen im EBM-Ä darf nicht danach differenzieren, ob die Behandlung im organisierten vertragsärztlichen Notfalldienst oder in einem Krankenhaus durchgeführt worden ist.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 46/07 R




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