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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKkeine unterschiedliche Behandlung eines Leistungserbringers durch eine Krankenkasse mit marktbeherrschender oder marktstarker Stellung 

keine unterschiedliche Behandlung eines Leistungserbringers durch eine Krankenkasse mit marktbeherrschender oder marktstarker Stellung

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BSG – Urteil, B 3 KR 23/07 R vom 17.07.2008

Rechtsgebiete:SGB V, GWB, GG
Schlagworte:Krankenversicherung - Leistungserbringer im Haushaltshilfebereich - Anspruch auf Abschluss einer Vergütungsvereinbarung bei Verstoß gegen Kartellrecht oder gegen Grundrechte - keine unterschiedliche Behandlung eines Leistungserbringers durch eine Krankenkasse mit marktbeherrschender oder marktstarker Stellung
Stichwort:keine unterschiedliche Behandlung eines Leistungserbringers durch eine Krankenkasse mit marktbeherrschender oder marktstarker Stellung
Leitsatz:1. Ein Leistungserbringer von Haushaltshilfe kann Anspruch auf Abschluss einer von ihm unterbreiteten Vergütungsvereinbarung haben, wenn der Vergütungsvorschlag der Krankenkasse gegen die Anforderungen des Kartellrechts oder gegen Grundrechte des Leistungserbringers verstößt und nach den konkreten Umständen des Einzelfalls anders als durch Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nach dem Angebot des Leistungserbringers ein rechtmäßiges Verhalten der Krankenkasse nicht möglich ist.

2. Eine Krankenkasse darf einen mit ihr durch Versorgungsvertrag verbundenen Leistungserbringer gegenüber konkurrierenden Anbietern gleichartiger Leistungen (hier: Wohlfahrtsverbände) ohne sachlich gerechtfertigten Grund weder unmittelbar noch mittelbar unterschiedlich behandeln, wenn sie eine marktbeherrschende oder marktstarke Stellung inne hat.

3. Zur Feststellung der marktbeherrschenden oder marktstarken Stellung einer Krankenkasse und deren Missbrauchs beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen.
Volltext: BSG - Urteil, B 3 KR 23/07 R




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