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Keine unternehmerische Tätigkeit staatlicher Milchquoten-Verkaufsstellen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 40/04 vom 03.07.2008

Rechtsgebiete:UStG 1999, Richtlinie 77/388/EWG, KStG, ZAV, VO Nr. 3950/92/EWG, GVG
Schlagworte:Keine unternehmerische Tätigkeit staatlicher Milchquoten-Verkaufsstellen - Keine Verpflichtung zum Umsatzsteuerausweis in Rechnungen - Ausübung öffentlicher Gewalt - Bescheinigung über den Übergang einer Anlieferungs-Referenzmenge - Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs
Stichwort:Keine unternehmerische Tätigkeit staatlicher Milchquoten-Verkaufsstellen
Leitsatz:1. Eine von einem Bundesland eingerichtete sog. "Milchquoten-Verkaufsstelle", die Anlieferungs-Referenzmengen an Milcherzeuger überträgt, handelt bei dieser Tätigkeit nicht als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts.

2. Sie ist nicht verpflichtet, in der Rechnung über die Übertragung der Anlieferungs-Referenzmengen Umsatzsteuer gesondert auszuweisen.
Volltext: BFH - Urteil, V R 40/04




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