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Keine Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 4 W 155/04 vom 15.11.2004

Rechtsgebiete:ZPO, InsO
Schlagworte:Keine Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Stichwort:Keine Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Leitsatz:Hat der Beklagte zur Verteidigung gegen die Klage Prozesskostenhilfe beantragt, so wird das Prozesskostenhilfeverfahren nicht dadurch unterbrochen, dass über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 4 W 155/04




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