Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterKkeine unrichtige Sachbehandlung bei Eröffnung eines nach dem 3.10.1990 im ehemaligen Ostteil Berlins verwahrten 

keine unrichtige Sachbehandlung bei Eröffnung eines nach dem 3.10.1990 im ehemaligen Ostteil Berlins verwahrten

Entscheidungen der Gerichte

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 3146/00 vom 19.02.2002

1. Werden mehrere Testamente desselben Erblassers bei verschiedenen Gerichten verwahrt und getrennt eröffnet, so fällt die Eröffnungsgebühr mehrfach an.

2. Als Geschäftswert für die Eröffnungsgebühren ist jeweils der volle Wert des reinen Nachlasses anzusetzen, über den in den Testamenten verfügt wird. Die materiellrechtlichen Auswirkungen der einzelnen Verfügungen auf die Erbfolge sind nicht zu berücksichtigen.

3. Die Eröffnung eines 1944 im ehemaligen Ostgebiet Deutschlands hinterlegten und nach dem 3.Oktober 1990 in Verwahrung eines im ehemaligen Ostteil Berlins belegenen Amtsgerichts aufgefundenen Testaments stellt keine unrichtige Sachbehandlung dar, auch wenn das Testament durch ein später errichtetes widerrufen worden war und der Erbfall bereits mehrere Jahre zurückliegt.

Weitere Begriffe

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "keine unrichtige Sachbehandlung bei Eröffnung eines nach dem 3.10.1990 im ehemaligen Ostteil Berlins verwahrten - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum