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keine Übernahme der Fahrkosten für einen Krankentransport wegen der Verlegung in ein anderes Krankenhaus zur Durchführung einer bestimmten Behandlung aus religiösen Gründen

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BSG – Urteil, B 1 KR 11/07 R vom 02.11.2007

Rechtsgebiete:GG, SGB V
Schlagworte:Krankenversicherung - keine Übernahme der Fahrkosten für einen Krankentransport wegen der Verlegung in ein anderes Krankenhaus zur Durchführung einer bestimmten Behandlung aus religiösen Gründen
Stichwort:keine Übernahme der Fahrkosten für einen Krankentransport wegen der Verlegung in ein anderes Krankenhaus zur Durchführung einer bestimmten Behandlung aus religiösen Gründen
Leitsatz:Begehrt ein in ein Krankenhaus aufgenommener Versicherter die Verlegung in ein anderes Krankenhaus, obwohl er im Aufnahmekrankenhaus die erforderliche Krankenhausbehandlung erhalten kann, hat seine Krankenkasse die Fahrtkosten für die Verlegung nicht zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherte auf seine religiösen Bedürfnisse beruft, die Verlegung erfolgt und die Krankenkasse die anschließende Krankenhausbehandlung übernimmt.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 11/07 R




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