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Keine tariflichen "Tätigkeitsjahre" bei Erziehungsurlaub/Elternzeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 16 Sa 1695/04 vom 15.02.2005

Rechtsgebiete:BETV für die Chemische Industrie, Richtlinie 96/34 EG v. 03.06.1996, 2002/73 EG v. 23.09.2002
Schlagworte:Keine tariflichen "Tätigkeitsjahre" bei Erziehungsurlaub/Elternzeit
Stichwort:Keine tariflichen "Tätigkeitsjahre" bei Erziehungsurlaub/Elternzeit
Leitsatz:1. Die Steigerung des tariflichen Entgelts nach "Tätigkeitsjahren" in § 8 Abs. 3 BETV gilt nicht für den Zeitraum eines Arbeitsverhältnisses, das wegen Erziehungsurlaubs/Elternzeit ruht.

2. Dem stehen auch europarechtliche Regelungen nicht entgegen.

3. Die Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts über die Zahlung einer Zulage an Grundwehrdienstleistende analog § 6 Abs. 4 Satz 2 ArbPISchG (Urt. v. 28.06.1994 - 3 AZR 988/93 -) sind auf Zeiten des Erziehungsurlaubs (Elternzeit) nicht übertragbar.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 16 Sa 1695/04




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