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Keine Steuerfreiheit von Zuschlägen für tatsächlich nicht geleistete Sonntagsarbeit

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, VI B 69/08 vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:EStG, MuSchG, GG, EGV
Schlagworte:Keine Steuerfreiheit von Zuschlägen für tatsächlich nicht geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit
Stichwort:Keine Steuerfreiheit von Zuschlägen für tatsächlich nicht geleistete Sonntagsarbeit
Leitsatz:1. Zuschläge für tatsächlich nicht geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die in dem nach § 11 MuSchG gezahlten Mutterschutzlohn enthalten sind, sind nicht nach § 3b EStG steuerfrei (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. § 3b EStG führt auch nicht mittelbar zu einer Diskriminierung von Frauen und begegnet deshalb keinen verfassungs- oder europarechtlichen Bedenken.
Volltext: BFH - Beschluss, VI B 69/08




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