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Keine Rückzahlung von Arbeitslohn wegen Nichterdienbarkeit von Versorgungsansprüchen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 5/08 vom 07.05.2009

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Beendigung der Beteiligung des Arbeitgebers an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder VBL - Keine Rückzahlung von Arbeitslohn wegen Nichterdienbarkeit von Versorgungsansprüchen - Kein Einfluss einer vereinbarten Zusatzversorgung auf die vorgelagerte Besteuerung früherer Umlagezahlungen an die VBL - Beitragszahlungen des Arbeitgebers an ein umlagenfinanziertes Versorgungssystem als Arbeitslohn - Verfassungsrechtlich gebotene Vermeidung einer Doppelbesteuerung
Stichwort:Keine Rückzahlung von Arbeitslohn wegen Nichterdienbarkeit von Versorgungsansprüchen
Leitsatz:1. Können nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL Versorgungsansprüche vom Arbeitnehmer wegen Nichterfüllung der Wartezeit nicht mehr erdient werden, so führt dies nicht zur Rückzahlung von Arbeitslohn.

2. Verspricht der Arbeitgeber nach seinem Ausscheiden aus der VBL dem Arbeitnehmer im Wege einer Ruhegeldordnung eine vergleichbare Zusatzversorgung, so berührt dies nicht die vorgelagerte Besteuerung früherer Umlagezahlungen an die VBL als Arbeitslohn.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 5/08




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