JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > keine rückwirkende Umwidmung eines Verbesserungsbeitragsbescheides in einen Herstellungsbeitragsbescheid mit der Folge
| Rechtsgebiete: | VwGO, AO, KAG, Zweites Entlastungsgesetz |
| Schlagworte: | vorläufiger Rechtsschutz, Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgungseinrichtung, keine rückwirkende Umwidmung eines Verbesserungsbeitragsbescheides in einen Herstellungsbeitragsbescheid mit der Folge, dass letzterer zum Gegenstand des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO betreffend den Verbesserungsbescheid würde, Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtungen nach § 8 Abs. 7 Satz. 2 KAG, alte und nach dem Zweiten Entlastungsgesetz neue Rechtslage durch Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG, Erfordernis der Rechtswirksamkeit der ersten Beitragssatzung als Voraussetzung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht auch für die Zeit vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung als Folge der Gesetzesänderung, Auswirkungen der Gesetzesänderung für sogenannte Altanschlüsse, rückwirkende Satzungen nach der Gesetzesänderung |
| Stichwort: | keine rückwirkende Umwidmung eines Verbesserungsbeitragsbescheides in einen Herstellungsbeitragsbescheid mit der Folge |
| Leitsatz: | Die Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG durch das Zweite Entlastungsgesetz vom 17.12.2003 dürfte nicht wegen einer (nur) in der Gesetzesbegründung verlautbarten Klarstellungsabsicht des Gesetzgebers zugleich zur Folge gehabt haben, dass für die Möglichkeit des erstmaligen Entstehens der sachlichen Beitragspflicht schon für die Zeit vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung das Erfordernis der Rechtswirksamkeit der ersten Beitragssatzung gegolten hätte. |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 B 112/04 | |
"keine rückwirkende Umwidmung eines Verbesserungsbeitragsbescheides in einen Herstellungsbeitragsbescheid mit der Folge - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum