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Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher Art

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Beschluss, B 1 KR 107/04 B vom 07.10.2005

Rechtsgebiete:SGB V, SGG
Schlagworte:Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher Art - Therapiemöglichkeit für ein einzelnes Leiden <hier Therapie nach Dr Kozijavkin>
Stichwort:Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher Art
Leitsatz:1. Fragen tatsächlicher Art können auch dann nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 160 Abs 2 Nr 1 SGG führen, wenn die Klärungsbedürftigkeit so genannter allgemeiner (genereller) Tatsachen von nicht normativer Qualität geltend gemacht wird.

2. Die Frage nach den Therapiemöglichkeiten für ein einzelnes Leiden und dem darauf bezogenen krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsanspruch ist regelmäßig keine Rechtsfrage von "grundsätzlicher" Bedeutung.
Volltext: BSG - Beschluss, B 1 KR 107/04 B




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