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Keine Revisionszulassung bei Abweichung von einer BAG-Entscheidung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Urteil, 5 Sa 1288/02 vom 01.07.2003

Rechtsgebiete:ArbGG, BGB
Schlagworte:Verjährungsbeginn bei rückwirkender Vergütungserhöhung, Keine Revisionszulassung bei Abweichung von einer BAG-Entscheidung, die auf einem offensichtlichen Subsumtionsfehler ohne Bildung eines abstrakten Rechtssatzes beruht
Stichwort:Keine Revisionszulassung bei Abweichung von einer BAG-Entscheidung
Leitsatz:- Auch bei einer rückwirkenden Vergütungserhöhung beginnt die kurze Verjährung nach § 196 Nr. 8 BGB a.F. mit der Entstehung des Anspruchs (vorliegend: Mit Bekanntgabe der Neufassung der Lehrerrichtlinien), nicht schon mit dem Datum, auf das die Vergütungserhöhung rückwirkend bezogen wird.

- Beurteilt das Landesarbeitsgericht seinen Streitfall anders als das Bundesarbeitsgericht einen im Wesentlichen gleichgelagerten Parallelfall, ist die Revisionszulassung nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG dennoch nicht angezeigt, wenn das BAG-Urteil auf einem offensichtlichen Subsumtionsfehler beruht und insoweit keinen abstrakten Rechtssatz gebildet hat.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 5 Sa 1288/02




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